Schulordnung (AGB)


(Stand: Juli 1995)

Ihr Musikjahr
Sommersemester:         vom 1. April bis 30. September,
Wintersemester:            vom 1. Oktober bis 31. März.

An den gesetzlichen Feiertagen und Schulferien sowie an den beweglichen
Ferientagen in Neckartenzlingen findet kein Unterricht statt. Den aktuellen
Ferienplan finden Sie auf unserer Homepage.

Ihre Anmeldung

Sie starten Ihren Musikunterricht zum Semesterbeginn, also am 1. Oktober
oder 1. April des Jahres. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, damit wir für
Sie einen Platz reservieren können. Ein Beginn während des Semesters ist
nur nach Absprache möglich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die bestehende
Schulordnung (AGB) an.

Ihre Voraussetzungen
Generell gibt es keine Voraussetzungen. Wir vermitteln intensiv alle
notwendigen Kenntnisse. Auch das Alter spielt keine Rolle, um bei uns
mit einem Instrument zu beginnen. Die großen Erfolge beweisen, dass
Musizieren in jeder Altersgruppe Freude bereitet.

Ihre Unterrichtszeiten
Jede Unterrichtseinheit dauert 30 Minuten pro Woche. Bei Fortgeschrittenen
sind auch Unterrichtseinheiten von 60 Minuten möglich. Wir bilden Sie in
Einzelunterricht aus, um Ihren individuellen Begabungen gerecht zu werden.
Auf Wunsch erhalten Sie auch Unterricht in 2er-Gruppen (z.B. Für Freunde).

Fällt der Unterricht durch unser Verschulden öfter als 1 Mal je Halbjahr aus, wird
er nachgeholt oder vergütet. Bei Versäumnissen des Schülers geht das leider nicht.

Ihre Noten
Wenn die für den Unterricht notwendigen Noten bei uns nicht vorrätig sind,
werden Sie vom Musiklehrer bzw. den Eltern selbst besorgt.
Die Anschaffungskosten sind nicht in den Beiträgen enthalten.

Ihre Beiträge
Die Unterrichtsgebühren richten sich nach unserer aktuellen Gebührenordnung.
Sie werden für das ganze Jahr erhoben und sind in 12 Monatsraten zum
1. des Monats fällig. Der Einzug erfolgt ausschließlich per Lastschrift.
Die aktuellen Gebühren finden Sie bei der Gebührenordnung.

Ihre Abmeldung
Falls Sie sich zum Abmelden entschließen, ist es notwendig, dass
die Abmeldung in schriftlicher Form zwei volle Monate vor Semesterende
bei uns eintrifft. (bis 31. Juli oder 31. Januar)
Eine Abmeldung währends des Semesters ist nur in Ausnahmefällen wie
zum Beispiel bei Umzug oder längerer Krankheit, bei Einhaltung der
Kündigungsfrist, möglich. Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert
sich das Unterrichtsverhältnis automatisch um ein weiteres Semester.

Sonstiges
Trotz allen nötigen Regeln und Geschäftsbedingungen, sollte immer
noch der Mensch und die Musik das Zentrum unserer Zusammenarbeit sein!

 

Musikschule Clauss, Diplom Musiklehrer Gerd Clauss, Finkenweg 3, D-72654 Neckartenzlingen
Telefon: (07127) 2 30 34, info(at)musikschule-clauss.de, www.musikschule-clauss.de